Konsultation

Wir im Projekt ArcoIris weisen eine langjährige Erfahrung im Bereich der Auslandsmaßnahmen auf und verfügen so über eine gute Vernetzung, sowie Kenntnisse des Weges von der Initiierung bis zur Durchführung und Aufnahme eines jungen Menschen in unserem Projekt.

Ein Konsultationsverfahren in Verbindung mit dem Bundesamt für Justiz ist in einigen Fällen für Auslandsmaßnahmen in Spanien und Portugal notwendig. Alle Jugendlichen in unserem Projekt werden grundsätzlich beim Einwohnermeldeamt, dem spanisch-deutschen Konsulat und der Ausländerbehörde gemeldet und erfüllen damit alle Bedingungen eines rechtskonformen Aufenthaltes in Spanien oder Portugal.

Clearing- und Auszeitprojekte, sowie Reise- und Impulsprojekte mit einer Dauer von bis zu drei Monaten müssen nicht konsultiert werden. Bei Standortprojekten und Auszeit- und Reiseprojekten von einer Dauer über drei Monaten beraten und unterstützen wir das Jugendamt gerne beim Konsultationsverfahren. Das Verfahren muss dabei zwingend über das belegende Jugendamt eingeleitet werden. Notwendige Übersetzungen werden auf Wunsch durch ArcoIris, bzw. den kooperierenden Träger getätigt und angefertigt. Zudem stehen wir im ständigen Kontakt mit den spanischen und portugiesischen Institutionen im Prozess des Konsultationsverfahrens, sodass wir bei Fragen oder Klärung gerne begleiten.